Mindestlohn steigt deutlich: 12 Euro ab Oktober

Neues Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs: Das kommt auf Sie zu!

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Minijob und kurzfristiger Minijob gleichzeitig möglich!

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Altersvollrente: was beim Hinzuverdienst zu beachten ist

Kurzarbeitergeld verlängert – Hinzuverdienst möglich

Die Bundesregierung hat wegen der anhaltenden Corona-Krise das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Eine gute Nachricht auch für betroffene Arbeitnehmer*innen, die sich als Komparsen etwas hinzuverdienen möchten, denn die Hinzuverdienstmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte wurden ebenfalls verlängert und erweitert.
Ohne diese Sonderregelung mussten Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Bis zum 31. Dezember 2021 bleibt es somit weiter möglich, während der Kurzarbeit mit Minijobs bzw. kurzfristigen Beschäftigungen anrechnungsfrei etwas hinzuzuverdienen.
Die Bundesregierung: Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängertSoli adé? Ja, aber…

Ist der Solidaritätszuschlag ab 2021 nun endgültig Geschichte? Das Bundesfinanzministerium titelt auf seiner Internetseite „Wir schaffen den Soli für fast alle ab“. Immerhin soll der Soli für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen vollständig wegfallen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 73.000 Euro wird also zukünftig gar kein Soli mehr fällig. Wird die Freigrenze nur knapp überschritten, greift die sog. Milderungszone, d.h. es wird nur ein Teil des Soli erhoben. Freigrenze und Milderungszone wurden zudem stark angehoben.
So weit so gut. Etwas komplizierter ist die Sache bei kurzfristigen Beschäftigungen wie etwa der Komparserie. Da das Finanzamt zur Ermittlung der Lohnsteuer Tagesgagen auf ein fiktives Monatseinkommen hochrechnet, kann es, abhängig von der Steuerklasse, durchaus sein, dass der Solidaritätszuschlag wie gehabt auf den Lohnabrechnungen auftaucht. So wird der Soli zum Beispiel für kurzfristig beschäftigte Steuerzahler*innen in Steuerklasse I ab 191,10 € Bruttolohn pro Tagesgage weiterhin erhoben. Kurzfristig Beschäftigte in Steuerklasse VI hingegen werden bereits ab 149,87 € Bruttolohn je Tagesgage zur Kasse gebeten. Bei diesen Lohnuntergrenzen sowie knapp darüber handelt es sich aber wirklich nur noch um Centbeträge.
Bundesfinanzministerium: Wir schaffen den Soli für fast alle ab lexoffice: Die Soli-Abschaffung ab 2021Gesetzlicher Mindestlohn steigt erneut
