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Gesetzlicher Mindestlohn steigt erneut

Mindestlohnerhöhung

Am 28. Oktober 2020 folgte das Bundeskabinett einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 und beschloss die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung. Demnach wird der gesetzliche Mindestlohn in 2021 und 2022 in vier Stufen angehoben.

Seit dem 01. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Die zweite Erhöhung auf 9,60 Euro tritt am 01. Juli 2021 in Kraft. Die dritte Stufe der Erhöhung folgt am 01. Januar 2022 mit 9,82 Euro, die vierte Stufe schließlich am 01. Juli 2022 mit 10,45 Euro.

Strittig war zunächst, ob der Mindestlohn aufgrund der Corona-Krise eingefroren oder erhöht werden sollte. Die Mindestlohnkommission wog das Für und Wider von Gewerkschaften und Arbeitgebern ab und beschloss einstimmig die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen. Bei der Festsetzung der Höhe des Mindestlohns wurden u.a. die aktuelle Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation sowie die Tarifentwicklung der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt.

Die Bundesregierung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt