Minijob und kurzfristiger Minijob gleichzeitig möglich!
Können ein Minijob und ein kurzfristiger Minijob bzw. eine kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig ausgeübt werden? Darüber informiert das Minijobber-Magazin in einem aktuellen Beitrag. Das Minijobber-Magazin ist ein Service der Minijob-Zentrale. Die entscheidende Information für Komparsinnen und Komparsen: eine kurzfristige Beschäftigung können Sie sozusagen immer wahrnehmen, auch wenn Sie bereits einen Hauptjob sowie zusätzlich einen oder sogar mehrere Minijobs ausüben sollten. Und im Gegensatz zum regulären 450-Euro-Minijob spielt die Höhe des Lohns bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Rolle; es sind lediglich Zeitgrenzen zu beachten.