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Minijob und kurzfristiger Minijob gleichzeitig möglich!

 

Können ein Minijob und ein kurzfristiger Minijob bzw. eine kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig ausgeübt werden? Darüber informiert das Minijobber-Magazin in einem aktuellen Beitrag. Das Minijobber-Magazin ist ein Service der Minijob-Zentrale.
Die entscheidende Information für Komparsinnen und Komparsen: eine kurzfristige Beschäftigung können Sie sozusagen immer wahrnehmen, auch wenn Sie bereits einen Hauptjob sowie zusätzlich einen oder sogar mehrere Minijobs ausüben sollten. Und im Gegensatz zum regulären 450-Euro-Minijob spielt die Höhe des Lohns bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Rolle; es sind lediglich Zeitgrenzen zu beachten.

Minijobber-Magazin: 450-Euro-Minijob und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?