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Altersvollrente: was beim Hinzuverdienst zu beachten ist

Die Minijobzentrale informiert in einem Blogeintrag über die neue Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersteilrentner*innen und Altersvollrenter*innen, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Hinzuverdienstgrenze war bereits 2020 wegen der Corona-Krise erhöht worden. Krisenbedingt ist ein höherer Hinzuverdienst auch 2021 für Altersvollrentner*innnen vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner*innen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Ein 450-Euro-Minijob geht übrigens immer, wobei die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro bestehen bleibt. Anders bei kurzfristigen Minijobs, u.a auch Komparserie: hier gibt es keine Verdienstbeschränkungen.

Ein weiterer Blogeintrag der Minijobzentrale widmet sich der Frage, wann ein kurzfristiger Minijob berufsmäßig ausgeübt und damit sozialversicherungspflichtig wird. Neben einer Begriffserklärung benennt der Beitrag auch Kriterien zur Prüfung der Berufsmäßigkeit. Zu diesem Thema werden Sie auch in den Komparsen-FAQ hier auf unserer Website fündig. Lesen Sie dort bitte die Abschnitte „Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?“, „Was passiert, wenn ich nicht als kurzfristig Beschäftigte*r abgerechnet werden kann?“ sowie „Wann bin ich sozialversicherungspflichtig?“.

Minijob neben der Altersvollrente: Neue Hinzuverdienstgrenze 2021

Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?