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Kurzarbeitergeld verlängert - Hinzuverdienst möglich

Die Bundesregierung hat wegen der anhaltenden Corona-Krise das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Eine gute Nachricht auch für betroffene Arbeitnehmer*innen, die sich als Komparsen etwas hinzuverdienen möchten, denn die Hinzuverdienstmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte wurden ebenfalls verlängert und erweitert.

Ohne diese Sonderregelung mussten Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Bis zum 31. Dezember 2021 bleibt es somit weiter möglich, während der Kurzarbeit mit Minijobs bzw. kurzfristigen Beschäftigungen anrechnungsfrei etwas hinzuzuverdienen.

Die Bundesregierung: Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert