Mindestlohn steigt weiter: 12,82 Euro ab 1. Januar 2025
Der gesetzliche Mindestlohn steigt planmäßig zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Da sich die Verdienstgrenze für Minijobs am gesetzlichen Mindestlohn orientiert, wird diese ebenfalls zum 1. Januar 2025 angehoben. Ab 2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro im Monat (bisher: 538 Euro).
Davon profitieren natürlich auch kurzfristig Beschäftigte wie Komparsen, Kleindarsteller, Lichtdoubles etc., die bisher aufgrund ihres sozialversicherungsrechtlichen Status berufsmäßig tätig waren, wenn ihr monatliches Arbeitsentgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen 538 Euro brutto überstieg. Diese können nun ab Januar 2025 bis zu 556 Euro monatlich aus kurzfristigen Beschäftigungen sozialversicherungsfrei hinzuverdienen.