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Mindestlohn steigt in zwei Stufen weiter!

Die Mindestlohnkommission hat der Bundesregierung erneut eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorgeschlagen. Diese soll demnach in zwei Stufen ab 2026 bzw. 2027 in Kraft treten. Das Bundeskabinett folgte der Empfehlung der Kommission und beschloss die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Damit steht fest, dass der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde steigt. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren.

Arbeitslose, Sozilahilfeempfänger*innen, Schulentlassene, Minijobber:innen sowie ledige Hausfrauen/Hausmänner, die als Komparsen oder Kleindarsteller*innen in der Film- und Fernsehbranche tätig sind, können somit bis zu 603 Euro bzw. 633 Euro im Jahr 2027 sozialversicherungsfrei hinzuverdienen. Erst ab einem Verdienst, der diese Grenze übersteigt, werden diese Personen sozialversicherungspflichtig. Andere Personengruppen, wie beispielsweise Schüler*innen, Student*innen, Freiberufler*innen, Selbstständige sowie privatversicherte Beamtinnen und Beamte, können auch über 603 Euro brutto pro Monat hinaus weiterhin sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sofern entsprechende Statusnachweise eingereicht werden. Für Altersvollrentner*innen und Arbeitnehmer*innen in Teil- oder Vollzeit bleibt alles wie gehabt.

Bundesregierung

Minijob-Zentrale